Deine Rechte

- Foto: FreeVicente
Niemand hat das Recht - auch nicht Deine Eltern oder Deine Familie(!) - , Dich zu einer Ehe zu zwingen.
Zwangsverheiratungen verstoßen gegen die Menschenrechte, deren Bestehen heute von fast allen Staaten der Erde anerkannt wird. Sie sind auch nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Eine Ehe darf danach nur auf Grund der freien und vollständigen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.
Unabhängig von Deiner Herkunft, Deinem Alter, Deiner sexuellen Orientierung und Deiner Kultur gilt: Zwangsheirat kann durch keine Tradition oder Religion gerechtfertigt werden, Du hast das Recht auf freie Partnerwahl!
Das deutsche Strafgesetzbuch verbietet es jedem - auch Deiner Familie - Dir mit Gewalt zu drohen oder Gewalt auszuüben, um Dich zu einer Heirat zu zwingen.
Gewalt hat viele Gesichter:
- wenn Du geschlagen und/oder misshandelt wirst
- wenn Du beleidigt, gedemütigt, abgewertet oder bedroht wirst
- wenn Du eingesperrt wirst
- wenn Dir grundlegende Bedürfnisse verweigert werden (z. B. Nahrung, Gesundheit, Schule)
- wenn Du keine Ausbildung machen darfst
Falls Du unter 18 Jahre alt bist, kannst Du Dich
- an uns, die Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat in NRW, des Mädchenhauses Bielefeld, wenden. Bei der Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, dass jemand mitbekommt, dass Du Dir Hilfe holst, denn wir behandeln Deine Probleme anonym. Alles was wir unternehmen, besprechen wir mit Dir. Wir vermitteln Dir auf Wunsch auch Beratungsmöglichkeiten vor Ort. Du alleine entscheidest, was passieren soll. Wir unterstützen Dich!
- an eine Mädchenberatungsstelle wenden. Dort erhältst du Beratung und Unterstützung. Die Pädagoginnen begleiten dich auch zu anderen Terminen, wenn du das möchtest. Angebote findest du unter Hilfe in NRW.
- an eine Zufluchtstätte für Mädchen wenden (Hilfe in NRW). Dort erhältst du Schutz vor Bedrohung und Gewalt. Du kannst dort geheim aufgenommen werden. Eine Inobhutnahme kann auch ohne Zustimmung der Eltern vorgenommen werden, wenn dein Schutz zuhause nicht mehr gewährleistet ist.
- an das Jugendamt wenden. Dort erhältst du Beratung und Unterstützung. Das Jugendamt erreichst du in jeder Stadt unter der Telefonnummer der Stadtverwaltung. Häufig gibt es auch ein Not- und Krisentelefon des Jugendamtes, an das du dich wenden kannst. Gerne vermitteln wir dir auch eine Pädagogin vor Ort, die dich zum Jugendamt begleitet.
Diese Hilfeangebote sind für Dich kostenlos!
Falls du über 18 Jahre alt bist, kannst Du Dich
- an uns, die Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat des Mädchenhauses Bielefeld, wenden. Bei der Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, dass jemand mitbekommt, dass Du Dir Hilfe holst, denn wir behandeln Deine Probleme anonym. Alles was wir unternehmen, besprechen wir mit Dir. Wir vermitteln Dir auf Wunsch auch Beratungsmöglichkeiten vor Ort. Du alleine entscheidest, was pas-sieren soll. Wir unterstützen Dich!
- an eine Mädchenberatungsstelle wenden (Hilfe in NRW)
- an eine Frauenberatungsstelle wenden (Hilfe in NRW)
- an ein Frauenhaus oder an eine Zufluchtstätte wenden, um Schutz und Unterbringung zu erhalten (Hilfe in NRW)
- an ein Jugendamt wenden
- an einen Frauennotruf wenden (Hilfe in NRW)
- an eine Gleichstellungsstelle wenden (über die Stadtverwaltung zu erreichen)
- an ein Interkulturelles Büro wenden (über die Stadtverwaltung zu erreichen)
- an eine Interkulturelle Beratungsstelle wenden (Hilfe in NRW)
Diese Hilfeangebote sind für Dich kostenlos!

- Foto: flavs-paradise
Gut ist es immer, wenn Du Dir Unterstützung bei Lehrerinnen oder Lehrern, Sozialarbeiterinnen und -arbeitern und/oder Deinen Freundinnen oder Freunden holst. Gemeinsam mit ihnen kannst Du Termine machen oder Gespräche führen. Lass Dir immer zusichern, dass die Menschen, denen Du Dich anvertraust, nichts weitererzählen und nichts über Deinen Kopf hinweg unternehmen.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. In großen Krisen und dringenden Fällen kannst Du auch selbst die örtliche Polizei benachrichtigen. Auch sie kennt die Stellen, die sofort eine Unterbringung (Inobhut-nahme) organisieren können.
Wenn Du noch mehr über die Gesetze wissen möchtest, kannst Du Dich bei rechtliche Aspekte auf den Seiten für Vertrauenspersonen informieren.
Für alle Fälle gilt: Du kannst Dir immer Rat und Unterstützung bei der Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat holen. Wir sind für Dich da!


